In dubio pro reo iudicandum est, non tamen, si culpam suam constat.
Unter diesem Motto konnten am 06. Juli achtzehn Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 d einer öffentlichen Gerichtsverhandlung des Amtsgerichts Wangen beiwohnen. Neben den formalen Abläufen einer solchen Verhandlung, den Mechanismen bei der Erhebung eines Verfahrens oder dem außergewöhnlichen Kleidungsstil von Staatsanwältin, Richter und Verteidigung konnten unsere Schüler*innen eine lebhafte Verhandlung beobachten, in der sich der Angeklagte vermeintlich selbstsicher präsentierte, um sich vom schwer wiegenden Vorwurf des Anbaus und Besitzes von Cannabis zu entlasten. Trotz angestrebter Legalisierung in absehbarer Zeit – der Gesetzesentwurf hierfür soll noch in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 folgen – bleibt nach dem Betäubungsmittelgesetz (vgl. § 29 BtMG) die Herstellung, der Handel und der Besitz dieser Droge mit dem Wirkstoff THC weiterhin untersagt. Eben diese Tatsache war es, die am Ende des Verfahrens von Staatsanwältin und Richter nochmals unterstrichen wurde. Für die Schüler*innen der Klasse 10d stand nach der Verhandlung fest, mit allen Mitteln bei der eigenen Lebensführung einen unliebsamen Kontakt mit dem Paragraphendschungel vermeiden zu wollen. (Boe)