Handys dürfen auf dem Schulgelände von Schülern nicht benutzt werden. Ausgeschaltet in der Schultasche dürfen sie allerdings mitgeführt werden. Eine Lehrkraft wird einem Schüler das Handy bei Verwendung auf dem Schulgelände abnehmen und im Sekretariat abgeben. Dort kann es von den Erziehungsberichtigten oder volljährigen Schülern am selben Tag jeweils 15 Minuten vor Schließung des Sekretariats abgeholt werden (dienstags bis donnerstags von 15.15 bis 15.30 Uhr, montags und freitags von 12 bis 12.15 Uhr). Der Verstoß gegen diese Regelung wird mit Sozialdienst geahndet (siehe Hausordnung).
Handy und Smartphone
Veröffentlicht am 2. Januar 2019 in Allgemein