Attestpflicht
Veröffentlicht am 2. Januar 2019 in Allgemein
Der Schulleiter kann gegenüber einem Schüler Attestpflicht verhängen, wenn er der Ansicht ist, dass der Schüler zu viele Fehlzeiten hat. D.h. bei jedem Fehlen, muss dann ein ärztliches Attest vorgelegt werden.