In einer Schulwoche sollen nicht mehr als drei Klassenarbeiten, in Klasse 5 und 6 nach Möglichkeit nur zwei geschrieben werden. Kurztests sind an Tagen mit Klassenarbeiten möglich. Die Klassenkalender in jeder Klasse helfen u.a. dabei den Überblick über die Termine zu behalten. Fehlt ein Schüler entschuldigt, entscheidet der Fachlehrer, ob die Arbeit nachgeschrieben werden muss. Fehlt ein Schüler* unentschuldigt, wird die Note „ungenügend“ erteilt.
Rückgabe von Klassenarbeiten
Nach §8 der Notenbildungsverordnung Baden-Württemberg darf vor der Rückgabe und Besprechung einer schriftlichen Arbeit oder am Tag der Rückgabe keine neue schriftliche Arbeit angesetzt werden.