Im Zeugnis stehen neben den Noten der einzelnen Fächern die sogenannten Kopfnoten. Dabei werden Verhalten und Mitarbeit des Schülers bzw. der Schülerin von der Klassenkonferenz (alle unterrichtenden Lehrkräfte) bewertet. Mögliche Noten sind „sehr gut“, „gut“, „befriedigend“ und „unbefriedigend“. Die Notenbegründungen entstammen der Notenbildungsverordnung Baden-Württemberg. Die Beispiele helfen bei der Einschätzung. In den Klassen 5 und 6 entfallen die Kopfnoten am Ende des Schuljahres zugunsten der sogenannten Verbalbeurteilung.
Verhaltensnote
„Die Note gut soll erteilt werden, wenn das Verhalten des Schülers den an ihn zu stellenden Erwartungen entspricht.“ (D.h. wenn der Schüler sich im Unterricht und in der Klassengemeinschaft angemessen benimmt, so wie den Unterricht und die Mitschüler weder im Unterricht noch außerhalb des Unterrichts stört.)
„Die Note sehr gut soll erteilt werden, wenn das Verhalten des Schülers besondere Anerkennung verdient.“ (D.h., wenn der Schüler die Bedingungen für die Note gut uneingeschränkt erfüllt und er sich aktiv für die Klasse bzw. für die Klassengemeinschaft einsetzt oder sich in anderen schulischen Bereichen in besonderem Maße engagiert.)
„Die Note befriedigend soll erteilt werden, wenn das Verhalten des Schülers den an ihn zu stellenden Erwartungen im Ganzen ohne wesentliche Einschränkung entspricht.“ (D.h. wenn der Schüler die Kriterien für die Note gut nur teilweise erfüllt, insbesondere wenn mehrere Einträge wegen schlechten Verhaltens erteilt wurden, oder wenn es besondere geahndete Vorfälle gegeben hat. Bei einem nachgewiesenen Täuschungsversuch können die Noten „gut“ oder „sehr gut“ grundsätzlich nicht gegeben werden.)
„Die Note unbefriedigend soll erteilt werden, wenn das Verhalten des Schülers den an ihn zu stellenden Erwartungen nicht entspricht.“ (D.h. wenn der Schüler eine einmalige sehr schwere Verfehlung begangen hat, wenn Ermahnungen und Sanktionen nicht zu Verhaltensänderungen geführt haben und wenn außerdem die Einsicht und das Bemühen für ein besseres Verhalten nicht erkennbar sind.)
Mitarbeitsnoten
„Die Note gut soll erteilt werden, wenn die Mitarbeit des Schülers den an ihn zu stellenden Erwartungen entspricht.“ (D.h., wenn sich der Schüler regelmäßig aktiv am Unterricht beteiligt. Bei ruhigen Schülern sollen die geistige Präsenz und die positive Arbeitshaltung berücksichtigt werden.)
„Die Note sehr gut soll erteilt werden, wenn die Mitarbeit des Schülers besondere Anerkennung verdient.“ (D.h., wenn der Schüler die Bedingungen für die Note „gut“ erfüllt und wenn er darüber hin aus sehr aktiv den Unterricht mitgestaltet.)
„Die Note befriedigend soll erteilt werden, wenn die Mitarbeit des Schülers den an ihn zu stellenden Erwartungen im Ganzen ohne wesentliche Einschränkung entspricht.“ (D.h., wenn sich der Schüler wenig am Unterricht beteiligt, oder wenn die Hausaufgaben und Arbeitsmaterialien des Öfteren fehlen.)
„Die Note unbefriedigend soll erteilt werden, wenn die Mitarbeit des Schülers den an ihn zu stellenden Erwartungen nicht entspricht.“ (D.h., wenn der Schüler die Teilnahme am unterrichtlichen Arbeiten verweigert, oder seine Hausaufgaben und Arbeitsmaterialien grob vernachlässigt.)