Krankheitsfall oder Abwesenheit – was tun?

Krankheitsfall oder Abwesenheit – was tun?

Was tun bei Krankheit und Abwesenheit? Man will ja nicht in Schwierigkeiten geraten, denn eine versäumte Entschuldigung bei einer Klassenarbeit oder Klausur führt zwangsläufig zu einer „6“ bzw. 0 Punkten. Da hat der Fachlehrer keinen Spielraum, denn so ist es in der Notenbildungsverordnung von Baden-Württemberg festgelegt.

Für Ihren Kühlschrank oder die Pinnwand zum Anheften haben wir in einer Übersicht alles zusammengestellt.

Das Wichtigste:

* Bei Krankheit …rufen Sie im Sekretariat an oder melden die Abwesenheit per Mail.
* Die schriftliche Entschuldigung …muss innerhalb von drei Tagen bei der Klassenleitung oder im Sekretariat eingetroffen sein. Schriftlich heißt auch, dass das Schreiben als unterschriebener Mailanhang geschickt werden kann. Eine reine Mail kann von jedem geschrieben werden und wird deshalb nicht akzeptiert.
* Beurlaubungen oder Befreiungen … müssen im Vorfeld beantragt werden. Insbesondere Befreiungen für Führerscheinprüfungen können nicht erst am Tag der Prüfung erfolgen. Es gilt: Freistellungen für Einzelstunden kann die Fachlehrkraft gestatten, über bis zu zwei Schultage entscheidet die Klassenleitung. Die Schulleitung ist bei längeren Abwesenheiten oder an Ferien angrenzende Tage zu befragen.
* Fehlen ohne Entschuldigung … ist eine Schulpflichtverletzung, die mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach §90 des Schulgesetzes geahndet werden kann und/oder ein Bußgeld des städtischen Ordnungsamts nach sich zieht.

Hier finden sie das Ganze noch mal in einer Übersicht als PDF-Dokument Was tun bei Krankheit / Abwesenheit