Erkrankt ein Schüler rufen die Eltern unverzüglich bis 8 Uhr im Sekretariat an und entschuldigen das Kind. Am dritten Tag ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Häufen sich die Fehlzeiten, meldet sich der Klassenlehrer bei den Eltern. Tritt keine Besserung ein, werden Schulsozialarbeiter und Schulleiter involviert. Ggf. wird Attestpflicht verhängt. Kann ein Schüler nicht mehr am Nachmittagsunterricht teilnehmen, muss ein Erziehungsberechtigter das Sekretariat zu den Öffnungszeiten informieren.
Nichtteilnahme am Unterricht
Veröffentlicht am 2. Januar 2019 in Allgemein