Werden Regeln und Vereinbarungen nicht eingehalten, können Strafen oder Zusatzaufgaben erteilt werden. Dabei kann der Lehrer Nachsitzen bis zu zwei Unterrichtsstunden verhängen. Alle anderen Strafmaßnahmen werden durch den Schulleiter ergriffen (vgl. Schulgesetz BW §90 Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen). Bei größeren Verhaltensauffälligkeiten können Schüler von Ausflügen und/oder Klassenfahrten ausgeschlossen werden. Sie nehmen dann zu dieser Zeit am Unterricht in einer Parallelklasse teil. Außerdem kann der Schulleiter Unterrichtsausschluss und letztlich den Ausschluss aus der Schule verhängen.
Strafen
Veröffentlicht am 2. Januar 2019 in Allgemein